Der Luftkurort Seebach liegt in einer einmaligen Schwarzwaldlandschaft, deren Charakter von den bewaldeten Bergen und den landwirtschaftlich genutzten Talflächen bestimmt wird.
Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte zum 01.01.2022
Der Gutachterausschuss hat gemäß § 196 Baugesetzbuch i.V.m. § 12 der Gutachterausschussverordnung und § 13 ff der Immobilienwertermittlungsverordnung 2021 auf Grundlage der Kaufpreissammlung für das gesamte Gemeindegebiet durchschnittliche Lagewerte für den Boden, unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands, flächendeckend zu ermitteln.
Die Bodenrichtwerte können Sie unter nachfolgendem Link über das Online-Portal "BORIS-BW" abrufen.
Hier geht's zum Bodenrichtwert-System BORIS-BW
Die beschlossenen Bodenrichtwerte, die zur Abgabe der Feststellungserklärung im Hinblick auf die Grundsteuerreform benötigt werden, sind seit 01.07.2022 im Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg „Boris-BW“ veröffentlicht. Ab sofort stellt die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Achern für die Bürger eine Kurzanleitung zum Abrufen der Informationen zur Verfügung, diese kann eingesehen werden auf der Homepage der Stadt Achern www.achern.de unter dem Stichwort „Bodenrichtwerte“.
Für Rückfragen zu den Bodenrichtwerten steht Ihnen der Gemeinsame Gutachterausschuss Achern unter 07841 642-1323 gerne zur Verfügung.
Gemeinsamer Gutachterausschuss Achern
Die Gutachterausschüsse sind in Baden-Württemberg bei den Gemeinden angesiedelt. Innerhalb eines Landkreises können jedoch benachbarte Gemeinden die Aufgaben übertragen. Diese Möglichkeit wurde von den Städten Achern und Rheinau, sowie den Gemeinden Kappelrodeck, Lauf, Sasbach, Sasbachwalden und Seebach wahrgenommen und der Gemeinsame Gutachterausschuss Achern gebildet, welcher zum 01.01.2020 in Kraft getreten ist.
Der Gemeinsame Gutachterausschuss besteht aus dreißig Mitgliedern (ein Vorsitzender, eine stellvertretende Vorsitzende, sechsundzwanzig ehrenamtlichen Gutachter/innen und zwei Bedienstete der Finanzbehörde). Alle beteiligten Kommunen sind in diesem Gremium je angefangene 2.500 Einwohner (mindestens jedoch zwei Personen je Kommune) vertreten. Bei den Mitgliedern des Gutachterausschusses handelt es sich um sachkundige Personen überwiegend aus den Fachbereichen Architektur, Bau- und Immobilienwirtschaft, Bankenwesen sowie Land- und Forstwirtschaft.
Weitere Informationenen zum gemeinsamen Gutachterausschuss finden Sie auf der Homepage der Stadt Achern. Weiter zur Homepage
Kontakt
Gutachterausschuss Achern
Illenauer Allee 73
77855 Achern
Herrn Stephan Lorenz-Feurer
Vorsitzender
07841 6421324
Frau Maria Fallert
Leiterin der Geschäftsstelle
Aufgabenschwerpunkt: Kaufpreissammlung
07841 6421287
Frau Helga Fontana
Auskünfte Bodenrichtwerte
07841 6421284
07841 6423280
E-Mail schreiben
Auskunft aus dem Altlastenkataster
Altlasten sind Flächen (z.B. Altablagerungen, Altstandorte) von denen eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit (Mensch, Boden, Grundwasser) ausgeht.
Warum sind Altlasten gefährlich?
Belastete Grundstücke haben eine gesundheitsgefährdende Wirkung
- Gefahr für das Grundwasser durch Schadstoffe
- Gefahr für die menschliche Gesundheit (z.B. Deponiegas)
- Gefahr für die Bausubstanz (Deponiesetzungen, Risse)
- Gefahr für die Natur (Pflanzenwachstum)
Altlasten und die Folgen
- Ein schadstoffbelastetes Grundstück verliert in der Regel erheblich an Wert
- Der Störer (z.B. Grundstückseigentümer) kann zu aufwendigen und teuren Erkundungs- / Sanierungsarbeiten verpflichtet werden.
- Altlastenbelastete Grundstücke können unter Umständen nur eingeschränkt genutzt werden.
Die derzeit im Ortenaukreis bekannten altlastverdächtigen Flächen / Altlasten sind im sogenannten Altlastenkataster erfasst und in Bearbeitung.
Eine Auskunft aus dem Altlastenkataster kann über das Landratsamt Ortenaukreis beantragt werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier auf der Homepage des Ortenaukreises.
Kontakt
Landratsamt Ortenaukreis
Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz
Badstraße 20
77652 Offenburg
0781/805-9650
0781/805-9666