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Mummelsee im Abendrot
Sonnenuntergang in Seebach
Blick auf Seebach
Breitband
Kurpark Seebach

Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte zum 01.01.2022

Der Gutachterausschuss hat gemäß § 196 Baugesetzbuch i.V.m. § 12 der Gutachterausschussverordnung und § 13 ff der Immobilienwertermittlungsverordnung 2021 auf Grundlage der Kaufpreissammlung für das gesamte Gemeindegebiet durchschnittliche Lagewerte für den Boden, unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands, flächendeckend zu ermitteln.

Die Bodenrichtwerte können Sie unter nachfolgendem Link über das Online-Portal "BORIS-BW" abrufen. 

Hier geht's zum Bodenrichtwert-System BORIS-BW

Die beschlossenen Bodenrichtwerte, die zur Abgabe der Feststellungserklärung im Hinblick auf die Grundsteuerreform benötigt werden, sind seit 01.07.2022 im Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg „Boris-BW“ veröffentlicht. Ab sofort stellt die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Achern für die Bürger eine Kurzanleitung zum Abrufen der Informationen zur Verfügung, diese kann eingesehen werden auf der Homepage der Stadt Achern www.achern.de unter dem Stichwort „Bodenrichtwerte“

Für Rückfragen zu den Bodenrichtwerten steht Ihnen der Gemeinsame Gutachterausschuss Achern unter 07841 642-1323 gerne zur Verfügung. 

Gemeinsamer Gutachterausschuss Achern

Die Gutachterausschüsse sind in Baden-Württemberg bei den Gemeinden angesiedelt. Innerhalb eines Landkreises können jedoch benachbarte Gemeinden die Aufgaben übertragen. Diese Möglichkeit wurde von den Städten Achern und Rheinau, sowie den Gemeinden Kappelrodeck, Lauf, Sasbach, Sasbachwalden und Seebach wahrgenommen und der Gemeinsame Gutachterausschuss Achern gebildet, welcher zum 01.01.2020 in Kraft getreten ist. 

Mit dem Beitritt der Gemeinde Ottenhöfen 2023 sind nun alle Kommunen im nördlichen Ortenaukreis dem Gemeinsamen Gutachterausschuss mit Sitz in Achern beigetreten. 

Der Gemeinsame Gutachterausschuss besteht aus dreißig Mitgliedern (ein Vorsitzender, eine stellvertretende Vorsitzende, sechsundzwanzig ehrenamtlichen Gutachter/innen und zwei Bedienstete der Finanzbehörde). Alle beteiligten Kommunen sind in diesem Gremium je angefangene 2.500 Einwohner (mindestens jedoch zwei Personen je Kommune) vertreten. Bei den Mitgliedern des Gutachterausschusses handelt es sich um sachkundige Personen überwiegend aus den Fachbereichen Architektur, Bau- und Immobilienwirtschaft, Bankenwesen sowie Land- und Forstwirtschaft.

Weitere Informationenen zum gemeinsamen Gutachterausschuss finden Sie auf der Homepage der Stadt Achern. Weiter zur Homepage

Kontakt

Gutachterausschuss Achern
Illenauer Allee 73
77855 Achern

Herrn Stephan Lorenz-Feurer
Vorsitzender
07841 6421324

Frau Maria Fallert
Leiterin der Geschäftsstelle
Aufgabenschwerpunkt: Kaufpreissammlung
07841 6421287

Frau Helga Fontana
Auskünfte Bodenrichtwerte
07841 6421284

07841 6423280
E-Mail schreiben

 

Immobilienmarktbericht 2023

Veröffentlichung des Immobilienmarktberichtes 2023 durch den Gemeinsamen Gutachterausschuss Achern

In Baden-Württemberg sind die Gutachterausschüsse auf Stadt- beziehungsweise Gemeindeebene angesiedelt. Die Grundlagen des Gutachterausschusswesens sind im Wesentlichen im Baugesetzbuch § 192 -199 und in den Gutachterausschussverordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Seit Januar 2020 werden die Aufgaben der Stadt Rheinau sowie der Gemeinden Kappelrodeck, Lauf, Sasbach, Sasbachwalden und Seebach im Bereich Gutachterausschuss im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit vom Team des Gemeinsamen Gutachterausschusses Achern erfüllt. Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehören neben der Erstellung von Verkehrswertgutachten auch die Führung einer Kaufpreissammlung und die Ermittlung von Bodenrichtwerten sowie die Auswertung sonstiger zur Wertermittlung erforderlichen Daten. Hierzu zählen unter anderem Kapitalisierungszinssätze, Faktoren zur Anpassung der Sachwerte, Umrechnungskoeffizienten und Vergleichsfaktoren. Auf Grundlage der vorliegenden Kaufverträge hat Maria Fallert als Geschäftsstellenleiterin des Gutachterausschusses bei der Stadt Achern zusammen mit Stephan Lorenz-Feurer, dem Vorsitzenden des Gemeinsamen Gutachterausschusses, sowie den Mitarbeiterinnen Helga Fontana und Leonie Horosilov unter fachlicher Herleitung die Wertermittlungsdaten erarbeitet, welche nun das dritte Mal in einem Immobilienmarktbericht für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Achern veröffentlicht werden. Datengrundlage für den Bericht ist die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um die Ergebnisse des Jahres 2021 und 2022.

Der Immobilienmarktbericht umfasst Strukturdaten (Einwohnerzahl, Flächen- und Umsatzdaten) sowie Angaben zum Gutachterausschuss und seinen Mitgliedern und den Bodenrichtwerten, zur Anzahl der Kaufverträge und deren Verteilung, zu Durchschnittspreisen für Bauland und landwirtschaftlich genutzter Grundstücke, zu durchschnittlichen Kaufpreisen für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienwohnhäuser sowie Wohnungseigentum und Garagen/Stellplätze. Desweiteren Liegenschaftszinssätze sowie Sachwertfaktoren für verschiedene Objektarten.

Aufgabe des Immobilienmarktberichts ist es, die regionale Umsatz- und Preisentwicklung auf dem Grundstücksmarkt darzustellen und über das Preisniveau zu informieren. Außerdem sollen die veröffentlichten Daten zur besseren Einschätzung der Marktlage beitragen. Ziel dieser Publikation soll es sein, Vertretern aus Wirtschaft, Politik, Verwaltung und der interessierten Öffentlichkeit den Immobilienmarkt transparenter darzustellen. Freiberuflich tätigen Bewertungssachverständigen soll er die Möglichkeit geben, sich über die durch den Gutachterausschuss ausgewerteten Marktdaten zu informieren. Gegen eine Gebühr von 50 Euro kann der aktuelle Immobilienmarktbericht bei Helga Fontana bestellt werden unter Telefon 07841 642-1284.

 

Auskunft aus dem Altlastenkataster

Altlasten sind Flächen (z.B. Altablagerungen, Altstandorte) von denen eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit (Mensch, Boden, Grundwasser) ausgeht.

Warum sind Altlasten gefährlich?
Belastete Grundstücke haben eine gesundheitsgefährdende Wirkung

  • Gefahr für das Grundwasser durch Schadstoffe
  • Gefahr für die menschliche Gesundheit (z.B. Deponiegas)
  • Gefahr für die Bausubstanz (Deponiesetzungen, Risse)
  • Gefahr für die Natur (Pflanzenwachstum)


Altlasten und die Folgen

  • Ein schadstoffbelastetes Grundstück verliert in der Regel erheblich an Wert
  • Der Störer (z.B. Grundstückseigentümer) kann zu aufwendigen und teuren Erkundungs- / Sanierungsarbeiten verpflichtet werden.
  • Altlastenbelastete Grundstücke können unter Umständen nur eingeschränkt genutzt werden.

Die derzeit im Ortenaukreis bekannten altlastverdächtigen Flächen / Altlasten sind im sogenannten Altlastenkataster erfasst und in Bearbeitung.

Eine Auskunft aus dem Altlastenkataster kann über das Landratsamt Ortenaukreis beantragt werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier auf der Homepage des Ortenaukreises.

Kontakt

Landratsamt Ortenaukreis
Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz

Badstraße 20
77652 Offenburg
0781/805-9650
0781/805-9666