Wahlen
Bundestagswahl 2025
Alle Informationen zur Bundestagswahl am Sonntag, 23. Febraur 2025 erhalten Sie auf dieser Seite.
Wir weisen darauf hin, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst etwa zwei Wochen vor dem Wahltermin versandt werden können, da vorher keine Stimmzettel zur Verfügung stehen werden.
Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen
Einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen können Sie nach Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung ab dem 30.12.2024 hier online beantragen.
Weiter zum Online-Wahlscheinantrag
Bitte beachten Sie, dass Sie zur Beantragung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen auf die Homepage des für die Gemeinde Seebach tätigen Dienstleisters Komm.One weitergeleitet werden.
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung).
Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.seebach.de an. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an gemeinde@seebach.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Briefwahlunterlagen können im Wahlamt, Bürgermeisteramt Seebach, Ruhesteinstraße 21, 77889 Seebach noch bis Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr beantragt werden.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen gemäß § 27 Abs. 4 BWO noch bis zum Wahltag, Sonntag 23. Februar 2025 um 15.00 Uhr möglich.
Sofern ein Wahlberechtigter glaubhaft versichert, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er diesen verloren hat, kann gemäß § 28 Abs. 10 BWO bis Samstag, 22. Februar 2025, 12.00 Uhr beim Wahlamt, Bürgermeisteramt Seebach, Ruhesteinstraße 21, 77889 Seebach ein neuer Wahlschein beantragt werden.
Die online Beantragung ist bis Donnerstag, 20. Febraur 2025 um 12.00 Uhr aktiv.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Bundestagswahl erhalten Sie auch auf der Homepage der Landeszentrale für politische Bildung:
Kontakt
Wahlamt
Luisa Brandstetter
07842/9483-30
E-Mail schreiben
Übersicht der vergangenen Wahlen
In den angeführten Darstellungen können Sie die Ergebnisse der jeweiligen Wahlen aus den vergangenen Jahren entnehmen.