Wahlen
Schöffenwahl 2023
Im Jahr 2023 finden in Baden-Württemberg die Wahlen der Schöffinnen und Schöffen für die Schöffenamtsperiode 2024 bis 2028 statt. Die schöffenrichterliche Tätigkeit ist eine verantwortungsvolle und besonders bedeutsame ehrenamtliche Tätigkeit in unserer Gesellschaft.
Als Schöffin und Schöffe haben Sie die Möglichkeit im Rahmen dieser Tätigkeit, ihre Wertungen, ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte einzubringen. Schöffinnen und Schöffen sind an den Schöffengerichten der Amtsgerichte, sowie an den Kleinen und Großen Strafkammern der Landgerichte tätig. Sie entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld und Straffragen bei allen schwerwiegenden, umfangreichen und bedeutsamen Anklagevorwürfen. Im Vorfeld wirst du kurz mit dem Inhalt des Strafverfahrens vertraut gemacht. Nach § 30 und §77 GVG hat deine Stimme bei der Schuld- und Strafzumessung das gleiche Gewicht wie die des Berufsrichters oder der Berufsrichterin. Während der Sitzung darfst du Fragen an Angeklagte, Zeugen oder Sachverständige stellen. Damit garantieren Sie eine Rechtsprechung, die lebensnah und allgemeinverständlich ist und stärken das Vertrauen in die Justiz. In der Regel sind zwölf Sitzungstage pro Jahr für die Schöffinnen und Schöffen vorgesehen, wobei aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass es insbesondere in umfangreichen Strafverfahren erforderlich wird, häufiger an Sitzungstagen teilzunehmen.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich deutsche Bürgerinnen und Bürger, die am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind. Personen, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind, die deutsche Sprache noch nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden. Ausgeschlossen sind außerdem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.
Weitere Informationen:
Mehr Informationen zur Schöffenwahl und dem Bewerbungsverwahren finden Sie unter www.schoeffenwahl2023.de oder in der Informationsbroschüre des Justizministeriums Baden-Württemberg „Leitfaden für Schöffen“, die in Rathäusern erhältlich ist bzw. auf der Internetseite des Justizministeriums zu diesem Thema abrufbar ist. Ebenso können sich am Schöffenamt Interessierte mit einem Bewerbungsvordruck über die Gemeindeverwaltung bewerben.
Bewerbungsvordruck als PDF herunterladen
Die Gemeinde erstellt anschließend aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber eine Vorschlagliste, die in der Folge den Landgerichten übersandt wird. Dort wird dann im Spätsommer 2023 die eigentliche Schöffenwahl durchgeführt.
Wahl der Jugendschöffen
Ferner werden Jugendschöffen und Jugendschöffinnen für die Periode 2024 bis 2028 neu gewählt. Auch hierzu können sich geeignete Interessenten mit dem unten angehängten Bewerbungsvordruck bei der Gemeindeverwaltung bewerben. Die Vorschläge werden dem Jugendhilfeausschuss des Landkreises zugeleitet, welcher die Vorschlagliste für Jugendschöffen und Jugendschöffinnen aufstellt und bei den Amtsgerichten einreicht, welche die Jugendschöffenwahl durchführen. Auch hierzu gibt es wie oben beschrieben einen Bewerbungsvordruck.
Übersicht der vergangenen Wahlen
In den angeführten Darstellungen können Sie die Ergebnisse der jeweiligen Wahlen aus den vergangenen Jahren entnehmen.