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Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

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Weltweit

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Online-Formulare

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Baugebiete und Bauplätze

Hier erhalten Sie Informationen über aktuelle Baugebiete und kommunale Bauplätze in Seebach.

Derzeit stehen keine kommunalen Bauplätze zum Verkauf.

Baugenehmigung beantragen

Baugenehmigungsbehörde für Bauvorhaben in Seebach ist das Landratsamt Ortenaukreis.

Über das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg „Service-BW“ besteht die Möglichkeit, Bauanträge digital einzureichen. Die entsprechenden Antragsformulare sind dort hinterlegt und die Unterlagen zum Bauantrag können dem Antrag als Anhänge beigefügt werden. Um die digitale Antragsstellung nutzen zu können, ist eine vorherige Registrierung im Serviceportal notwendig. Diese ist kostenfrei.

Eine ausführliche Anleitung des digitalen Prozesses können Sie hier als PDF herunterladen. 

Bauanträge können digital über das Serviceportal Service-BW eingereicht werden. Anträge im Papierformat werden weiterhin akzeptiert.

Für Bauanträge im Kenntnisgabeverfahren gibt es aktuell noch keinen digitalen Antrag über Service-BW. Diese senden Sie bitte im PDF-Format an gemeinde(@)seebach.de 

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage des Baurechtsamtes des Landratsamt Ortenaukreis.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
07842/9483-30
E-Mail schreiben

Örtliche Bauvorschriften

Nachfolgend können Sie die örtlichen Bebauungspläne und Satzungen einsehen und herunterladen.

Sprechtage des Kreisbaumeisters

Der Kreisbaumeister des Landratsamts Ortenaukreis, Herr Gallus, bietet regelmäßige Sprechtage rund um das Thema Bebauungsmöglichkeiten von Grunstücken und Baugenehmigung an. Die Sprechtage finden in der Regel dienstagvormittags in Kappelrodeck oder Sasbach statt. Die Termine werden rechtzeitig in den Gemeinsamen Bekanntmachungen auf unserer Homepage und im Acherätler Heimatboten bekannt gegeben. 

Für die Sprechtage ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich:
für Sasbach unter 07841 686 12
für Kappelrodeck unter 07842 802 34
oder direkt bei Herrn Gallus unter 0781 805 1420, E-Mail schreiben

   

Neubürgerinformation

 Deckblatt Neubürgerbroschüre

Sie können sich vorstellen, die Gemeinde Seebach zu ihrem neuen Lebensmittelpunkt und Zuhause werden zu lassen?

Einen Kurzüberblick über unsere Gemeinde erhalten Sie neben den Informationen auf unserer Homepage auch in unserer Neubürgerinformation.

Hier können Sie die Neubürgerinformation der Gemeinde Seebach als PDF herunterladen.

Kontakt

Gemeinde Seebach
Bürgermeister
Reinhard Schmälzle

Ruhesteinstraße 21
77889 Seebach
07842 948310
E-Mail schreiben

Luisa Brandstetter
Ruhesteinstraße 21
77889 Seebach
07842 948330
E-Mail schreiben