Baugebiete und Bauplätze
Hier erhalten Sie Informationen über aktuelle Baugebiete und kommunale Bauplätze in Seebach.
Die Gemeinde Seebach verkauft einen Bauplatz mit 825 m² Fläche im Baugebiet Grimmerswald II. Das Baugrundstück ist voll erschlossen und an das Breitbandnetz der Gemeinde angebunden.
Kaufpreis: 250 €/m²
Bauverpflichtung: 5 Jahre
Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage.
Kontakt: Tel. 07842/9483-0 oder gemeinde@seebach.de
Baugenehmigung beantragen
Baugenehmigungsbehörde für Bauvorhaben in Seebach ist das Landratsamt Ortenaukreis.
Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW) ab 1. Mai 2024
Das Baurechtsamt des Ortenaukreises stellt ab 1. Mai 2024 die Antragstellung für baurechtliche Verfahren auf die neue Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)“ um. Das Virtuelle Bauamt ist eine End-to-End-Lösung: von der Antragsstellung, über die Beteiligung von Behörden, Bearbeitung des Vorgangs bis zur Bekanntgabe der Entscheidung sollen alle Verfahrensschritte digital erfolgen.
Eine Anleitung für Bauherren als Antragsteller können Sie hier als PDF herunterladen.
Eine Anleitung für Planer als Antragsteller können Sie hier als PDF herunterladen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage des Baurechtsamtes des Landratsamt Ortenaukreis.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
07842/9483-30
E-Mail schreiben
Örtliche Bauvorschriften
Nachfolgend können Sie die örtlichen Bebauungspläne und Satzungen einsehen und herunterladen.
Sprechtage des Kreisbaumeisters
Der Kreisbaumeister des Landratsamts Ortenaukreis, Herr Gallus, bietet regelmäßige Sprechtage rund um das Thema Bebauungsmöglichkeiten von Grunstücken und Baugenehmigung an. Die Sprechtage finden in der Regel im Rathaus in Ottenhöfen, Zimmer E05 statt. Die Termine werden rechtzeitig in bekannt gegeben.
Für die Sprechtage ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich unter 07842/804-12.
Für das Jahr 2024 stehen folgende Termine fest:
Dienstag, 22. Oktober von 9-11 Uhr
Dienstag, 26. November von 9-11 Uhr
Kontaktdaten Herrn Kreisbaumeister Gallus
0781/805-1420
Neubürgerinformation
Sie können sich vorstellen, die Gemeinde Seebach zu ihrem neuen Lebensmittelpunkt und Zuhause werden zu lassen?
Einen Kurzüberblick über unsere Gemeinde erhalten Sie neben den Informationen auf unserer Homepage auch in unserer Neubürgerinformation.
Hier können Sie die Neubürgerinformation der Gemeinde Seebach als PDF herunterladen.
Kontakt
Gemeinde Seebach
Bürgermeister
Reinhard Schmälzle
Ruhesteinstraße 21
77889 Seebach
07842 948310
E-Mail schreiben
Luisa Brandstetter
Ruhesteinstraße 21
77889 Seebach
07842 948330
E-Mail schreiben