Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Seebach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Verschneites Hochmoor auf der Hornisgrinde
Winterlicher Blick auf den Kurpark
Skilift Seibelseckle
Verschneite Bäume
Breitband

Aktuelles aus dem Rathaus

Öffentliche Bekanntmachungen

Erstelldatum31.01.2025

Amts- und Vereinsbekanntmachungen

Bekanntmachungen vom 07.02.2025

Öffentliche Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 13. Februar 2025

Am Donnerstag, 13. Februar 2025 findet um 18.30 Uhr eine öffentliche Gemeinderatssitzung im Bürgersaal, Ruhesteinstraße 21, 77889 Seebach statt. Alle Interessierten sind hierzu herzlich eingeladen. Auf der Tagesordnung stehen folgende Punkte:

  1. Einwohnerfragezeit
  2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung
  3. Bauantrag auf Rückbau des Dachstuhls und Neuaufbau des Dachgeschosses auf Flst Nr. 14, Legelsaustraße 17
  4. Bauantrag auf Anbau an das bestehende Kioskgebäude im Kurpark auf Flst.Nr. 212/8, Grimmerswaldstr.9
  5. Annahme von Spenden
  6. Auftragsvergabe zur Einrichtung von Vorsorge-Chlor-Impfstellen im Fall von Trinkwasserverunreinigungen für die Hochbehälter Grimmerswald und Schwarzenkopf
  7. Bekanntgaben

Wahlbekanntmachung zur Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

Am Sonntag, 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. Die Gemeinde Seebach bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum wird im Pfarrheim, Ruhesteinstraße 27, 77889 Seebach eingerichtet. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 08.01.2025 bis 02.02.2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.30 Uhr im Rathaus Seebach, Bürgersaal, Ruhesteinstraße 21, 77889 zusammen. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.  Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Auf die öffentliche Wahlbekanntmachung auf der Homepage www.seebach.de wird verwiesen.

 

Briefwahlunterlagen beantragen

Ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann bis spätestens Freitag, 21. Februar 2025 um 15 Uhr mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Beantragung ist bis Donnerstag, 20. Februar 2025 um 12 Uhr auch online über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder über den Link auf unserer Homepage www.seebach.de möglich. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, Sonntag, 23. Februar 2025 um 15 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, Samstag, 22. Februar 2025 um 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

 

Bitte beachten Sie bei der Rücksendung die Postzustellungszeiten. Der Einwurf der Briefwahlunterlagen im Briefkasten des Rathauses ist bis am Wahltag, 23. Februar 2025 um 18.00 Uhr, möglich.

 

Öffnungszeiten und Erreichbarkeit des Wahlamtes am Wahlwochenende

Das Wahlamt ist am Freitag, 21. Februar 2025 von 8 – 12 und von 13 – 15 Uhr geöffnet. Am Samstag, 22. Februar 2025 ist das Wahlamt von 10 – 12 Uhr geöffnet. Am Wahltag, Sonntag, 23. Februar 2025 besteht ganztags eine telefonische Erreichbarkeit unter 07842/9483-30.

Holzfällarbeiten der Waldgenossenschaft Grimmerswald im Bereich MarkteichstraßeNr. 10 und Schönbüchstraße 23, Haus Peduzzi im Zeitraum vom 10. Februar bis 14. Februar 2025 – Vollsperrung

Im Zeitraum vom 10. Februar bis 14. Februar 2025 wird die Waldgenossenschaft Grimmerswald im Bereich zwischen Markteichstraße Nr. 10 und Schönbüchstraße 23, Haus Peduzzi, Holzfällarbeiten durchführen. Für die Durchführung der Arbeiten ist eine Vollsperrung des Streckenabschnittes notwendig. Alle Anwesen sind entweder von Seebach oder über Sasbachwalden zu erreichen. Die betroffenen Anwohner werden direkt von der Waldgenossenschaft Grimmerswald informiert.

 

Informationsveranstaltung zur Schlachtsituation im Oberen Achertal am Montag, 10. Februar 2025 um 19 Uhr im Rathaus Seebach, Bürgersaal

Die Metzgerei Zink in Ottenhöfen wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 den Schlachtbetrieb einstellen. Die Gemeinden Ottenhöfen im Schwarzwald und Seebach sind bemüht, die Landwirte im Rahmen der Möglichkeiten bei einer zukunftsfähigen Lösungsfindung für die Schlachtsituation der landwirtschaftlichen Betriebe im Achertal zu unterstützen. Für Landwirte mit Viehhaltung und alle Interessierten wird deshalb am Montag, den 10. Februar 2025, um 19.00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses Seebach eine gemeinsame Informationsveranstaltung der Gemeinden Seebach und Ottenhöfen hierzu stattfinden. Der Geschäftsführer des Schlachthofes Bühl, Herr Andreas Pistel, wird im Rahmen dieser Veranstaltung über die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer eventuell künftigen Zusammenarbeit mit dem Schlachthof Bühl informieren. Des Weiteren werden auch Metzgermeister Herr Mirko Haunß und Fleischbeschauer Herr Dr. Marcellus Bürkle an der Informations-veranstaltung teilnehmen. Zur besseren Organisation bitten wir um vorherige Anmeldung bei Frau Brandstetter (07842/9483-30 oder per Mail an brandstetter(@)seebach.de)

 

Mittwochscafé am Mittwoch, 12. Februar 2025 mit Fotovortrag „Historisches Seebach"

Am Mittwoch, den 12. Februar 2025, findet um 15.00 Uhr im Pfarrheim in Seebach das Mittwochscafé statt. Barbara Schuh, geb. Sackmann wird den zweiten Teil des Fotovortrages zum Thema „Historisches Seebach“ zeigen. Der Vortrag beinhaltet Fotos von Personen und Ortsteilen aus früheren Zeiten. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.

 

Freie Restplätze in der Ferienbetreuung für die Fasnachtsferien

Für die Fasnachtsferien stehen in unserer Ferienbetreuung noch Plätze zur Verfügung. Alle weiteren Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter https://www.seebach.de/leben-wohnen/kinder-bildung-familie/ferienbetreuung oder in der Grundschule Seebach.

 

Müllabfuhr:

Dienstag, 11. Februar 2025 – grüne Tonne

 

Bitte beachten Sie auch die gemeinsamen Bekanntmachungen sowie die Bekanntmachungen des Landratsamtes. Des Weiteren verweisen wir auf unsere Bekanntmachungen auf der Homepage www.seebach.de.

 

Seebach, den 07. Februar 2025

 

Reinhard Schmälzle,
Bürgermeister

 

V E R A N S T A L T U N G E N

Sonntag, 09. Februar 25
10.30 Uhr Überleben im Winter. Familien mit Kindern ab 8 Jahren. Nationalpark, Tel. 07449 92998444

  

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbands Kappelrodeck

Der gemeinsame Ausschuss des Gemeindeverwaltungsverbandes Kappelrodeck (GVV) mit den Gemeinden Ottenhöfen im Schwarzwald und Seebach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.11.2024 beschlossen, den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß 8 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.


Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbands Kappelrodeck als PDF herunterladen

Tag der Bereitstellung: 24.01.2025

 

Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes vom 17.10.2024, mit Begründung vom 17.10.2024 und einschließlich des Umweltberichtes vom 17.10.2024 sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27.01.2025 bis einschließlich 28.02.2025 unter www.kappelrodeck.de/de/rathaus-gemeinderat/oeffentliche-bekanntmachungen veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die o. a. Unterlagen in diesem Zeitraum bei der Gemeinde Kappelrodeck, Hauptstraße 65, 77876 Kappelrodeck sowie in den zwei anderen Mitgliedskommunen des Gemeindeverwaltungsverbandes
Kappelrodeck (GVV), Ottenhöfen im Schwarzwald und Seebach, in den Räumen der jeweiligen Gemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht während der üblichen Dienststunden aus, öffentlich aus.

Innerhalb der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Kappelrodeck (heizmann@kappelrodeck.de) abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermitteltwerden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Gemeinsame Bekanntmachungen

Die Gemeinsamen Bekanntmachungen der Gemeinden Kappelrodeck, Ottenhöfen, Sasbachwalden und Seebach können Sie hier als PDF herunterladen.

Archiv

Nachfolgend können Sie die Bekanntmachungen der vergangenen Wochen einsehen.

Bekanntmachungen vom 31.01.2025

Informationsveranstaltung zur Schlachtsituation im Oberen Achertal am Montag, 10. Februar 2025 um 19 Uhr im Rathaus Seebach, Bürgersaal
Die Metzgerei Zink in Ottenhöfen wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 den Schlachtbetrieb einstellen. Die Gemeinden Ottenhöfen im Schwarzwald und Seebach sind bemüht, die Landwirte im Rahmen der Möglichkeiten bei einer zukunftsfähigen Lösungsfindung für die Schlachtsituation der landwirtschaftlichen Betriebe im Achertal zu unterstützen. Für Landwirte mit Viehhaltung und alle Interessierten wird deshalb am Montag, den 10. Februar 2025, um 19.00 Uhr  im Bürgersaal des Rathauses Seebach eine gemeinsame Informationsveranstaltung der Gemeinden Seebach und Ottenhöfen hierzu stattfinden. Der Geschäftsführer des Schlachthofes Bühl, Herr Andreas Pistel, wird im Rahmen dieser Veranstaltung über die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer eventuell künftigen Zusammenarbeit mit dem Schlachthof Bühl informieren. Des Weiteren werden auch Metzgermeister Herr Mirko Haunß und Fleischbeschauer Herr Dr. Marcellus Bürkle an der Informations-veranstaltung teilnehmen. Zur besseren Organisation bitten wir um vorherige Anmeldung bei Frau Brandstetter (07842/9483-30 oder per Mail an brandstetter(@)seebach.de)

 

Holzfällarbeiten der Waldgenossenschaft Grimmerswald im Bereich MarkteichstraßeNr. 10 und Schönbüchstraße 23, Haus Peduzzi im Zeitraum vom 10. Februar bis 14. Februar 2025 – Vollsperrung
Im Zeitraum vom 10. Februar bis 14. Februar 2025 wird die Waldgenossenschaft Grimmerswald im Bereich zwischen Markteichstraße Nr. 10 und Schönbüchstraße 23, Haus Peduzzi, Holzfällarbeiten durchführen. Für die Durchführung der Arbeiten ist eine Vollsperrung des Streckenabschnittes notwendig. Alle Anwesen sind entweder von Seebach oder über Sasbachwalden zu erreichen. Die betroffenen Anwohner werden direkt von der Waldgenossenschaft Grimmerswald informiert.

 

Holzfällarbeiten der Forst BW im Bereich Schwarzenkopfstraße/Kernhof im Zeitraum vom 3. Februar bis 17. März 2025 – zeitweise Vollsperrung
Im Zeitraum vom 3. Februar bis 17. März 2025 wird Forst BW im Bereich zwischen der Schmierofenhütte und dem Kernhof Holzerntearbeiten durchführen. Aufgrund der bergseitigen Arbeiten ist eine Sperrung der Straße notwendig. Die Sperrung erfolgt in der Regel kurzfristig für einige Stunden und an einzelnen Tagen auch ganztägig zwischen 7.30 Uhr und 17.00 Uhr. Die Zeiträume der Vollsperrungen werden ausgeschildert und die betroffenen Anwohner werden direkt von Forst BW informiert.

 

Mittwochscafé am Mittwoch, 12. Februar 2025 mit Fotovortrag „Historisches Seebach"
Am Mittwoch, den 12. Februar 2025, findet um 15.00 Uhr im Pfarrheim in Seebach das Mittwochscafé statt. Barbara Schuh, geb. Sackmann wird den zweiten Teil des Fotovortrages zum Thema „Historisches Seebach“ zeigen. Der Vortrag beinhaltet Fotos von Personen und Ortsteilen aus früheren Zeiten. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.

 

Sprechtag des Kreisbaumeisters am Dienstag, 11. Februar in Ottenhöfen
Der Sprechtag des Kreisbaumeisters findet am Dienstag, 11. Februar 2025 in der Zeit von 09.00 – 11.00 Uhr im Rathaus Ottenhöfen im Schwarzwald statt. Terminvereinbarungen bei der Gemeindeverwaltung Ottenhöfen unter Tel.: 07842/804-12 (Sekretariat).

 

Hinweis des Umweltministeriums zum Wolf in der Region Hornisgrinde
In der Region Hornisgrinde wurden zuletzt Begegnungen zwischen Menschen und dem Wolfsrüden GW2672m in der Region Hornisgrinde gemeldet. Das dokumentierte Verhalten des Wolfes GW2672m bei den gemeldeten Begegnungen stellt kein erhöhtes Risiko für Menschen dar. Das Tier scheint in erster Linie Interesse an mitgeführten Hunden zu zeigen. Die Annäherung ist in Zusammenhang mit der anstehenden Ranzzeit zu sehen und der Tatsache, dass in dem Territorium aktuell keine paarungswillige Wölfin lebt. Zum aktuellen Zeitpunkt (Vorranz) kann es auch zu territorialem Verhalten des Wolfes kommen. Durch verstärktes Markieren oder forsches Auftreten bringt der Wolf gegenüber Hunden seinen Revieranspruch zum Ausdruck. Dieses Verhalten kann bis März anhalten. Wer dem Tier begegnet, sollte klare Signale geben und etwa durch lautes Rufen entschlossen auftreten. Auch das Werfen von Steinen oder Stöcken in Richtung des Wolfes machen dem Tier deutlich, dass es unerwünscht ist. Hunde sollten an der Leine geführt oder im unmittelbaren Einwirkungsbereich gehalten werden. Um das Individuum weiter im Blick zu behalten, bittet die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA), Sichtungen und Begegnungen zu melden: 0761/ 4018 - 274 oder per Mail an info(@)wildtiermonitoring.de. Generelle Informationen zum Wolf in Baden-Württemberg finden Sie unter: fva-bw.de/wolf 

 

Müllabfuhr:

Montag, 03. Februar 2025 – graue Tonne
Montag, 03. Februar 2025 – gelber Sack
Montag, 03. Februar 2025 – Sackmüllabfuhr im Außenbereich

 

Bitte beachten Sie auch die gemeinsamen Bekanntmachungen sowie die Bekanntmachungen des Landratsamtes. Des Weiteren verweisen wir auf unsere Bekanntmachungen auf der Homepage www.seebach.de.

 

Seebach, den 31. Januar 2025

 

Reinhard Schmälzle,
Bürgermeister

 

V E R A N S T A L T U N G E N

Sonntag, 02. Februar 25
10.30 Uhr Überleben im Winter. Familien mit Kinder ab 8 Jahren. Nationalpark, Tel. 07449 92998444

   

Bekanntmachungen vom 24.01.2025

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am Sonntag, den 23. Februar 2025

Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde Seebach, Ortenaukreis wird in der Zeit vom 03.02.2025 bis 07.02.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Seebach, Ruhesteinstraße 21, 77889 Seebach für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 07.02.2025 bis 12.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde, Ruhesteinstraße 21, 77889 Seebach Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Auf die öffentliche Bekanntmachung auf der Homepage www.seebach.de wird verwiesen.

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am Sonntag, den 23. Februar 2025

 

Versand der Grundsteuerbescheide ab dem 28. Januar 2025

Ab dem 28. Januar 2025 werden die neuen Grundsteuerbescheide an alle Grundstückseigentümer in Seebach versandt. Alle Informationen zur Grundsteuerreform in Baden-Württemberg erhalten Sie unter https://finanzamt-bw.fv-bwl.de Bei Fragen steht Rechnungsamtsleiterin Ramona Bleisteiner unter 07842/9483-13 oder per Mail an bleisteiner(@)seebach.de gerne zur Verfügung.

 

Mikrozensus 2025

Auch im Jahr 2025 wird die Mikrozensus-Befragung bei einem Prozent der Haushalte in Deutschland durchgeführt. Der Mikrozensus ist eine amtliche Haushaltebefragung, mit der wichtige Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung ermittelt werden. Die Daten des Mikrozensus werden kontinuierlich über das ganze Jahr erhoben. Pro Woche werden über ganz Baden-Württemberg verteilt mehr als 1 000 Haushalte befragt. Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt mehrstufig über ein mathematisch-statistisches Zufallsverfahren. Die Haushalte in den ausgewählten Gebäuden werden vom Statistischen Landesamt angeschrieben und um die Erteilung der Auskünfte mittels einer Online-Erhebung gebeten. Alternativ stehen auch Papierfragebögen oder telefonische Befragungen zur Verfügung. Weitere Informationen zum Mikrozensus sind auf der Mikrozensus-Homepage des Statistischen Verbundes unter https://mikrozensus.de abrufbar.

 

Müllabfuhr:

-

 

Bitte beachten Sie auch die gemeinsamen Bekanntmachungen sowie die Bekanntmachungen des Landratsamtes. Des Weiteren verweisen wir auf unsere Bekanntmachungen auf der Homepage www.seebach.de.

  

Seebach, den 24. Januar 2025

 

Reinhard Schmälzle,
Bürgermeister

  

V E R A N S T A L T U N G E N

Samstag, 25. Januar 25
9.30 Uhr Deutscher Schülercup Skispringen und Nordische Kombination auf der Ruhesteinschanze.
14 – 17 Uhr Spuren im Schnee. Info: Nationalparkzentrum, Tel. 07449 92998444

 

Sonntag, 26. Januar 25
9.30 Uhr Deutscher Schülercup Skispringen und Nordische Kombination auf der Ruhesteinschanze.
10.30 – 13 Uhr Überleben im Winter. Info: Nationalparkzentrum, Tel. 07449 92998444

Bekanntmachungen vom 17.01.2025

Öffentliche Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 23. Januar 2025

Am Donnerstag, 23. Januar 2025 findet um 18.30 Uhr eine öffentliche Gemeinderatssitzung im Bürgersaal, Ruhesteinstraße 21, 77889 Seebach statt. Alle Interessierten sind hierzu herzlich eingeladen. Auf der Tagesordnung stehen folgende Punkte:

  1. Einwohnerfragezeit
  2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung
  3. Beabsichtigte Erweiterung des Nationalpark Schwarzwald mit Lückenschluss der beiden Nationalparkgebiete und damit eingehenden Gebietsänderungen
    hier: Informationen durch Nationalparkleiter Herrn Dr. Wolfgang Schlund
  4. Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes der Gemeinde Seebach für das Haushaltsjahr 2025 und der mittelfristigen Finanzplanung
  5. Annahme von Spenden
  6. Bekanntgaben
 

Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025 - Briefwahlunterlagen

Am Sonntag, den 23. Februar findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Wahlbenachrichtigungen wurden und werden dieser Tage, spätestens bis zum 02.02.2025, zugestellt. Ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung bis spätestens Freitag, 21. Februar 2025 um 15 Uhr mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Beantragung ist auch online über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder über den Link auf unserer Homepage www.seebach.de möglich. Wir bitten um Beachtung, dass die Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst etwa zwei Wochen vor dem Wahltermin – voraussichtlich ab dem 10.02.2025 - versandt und ausgegeben werden können, da vorher keine Stimmzettel zur Verfügung stehen werden.

 

Freihaltung des Lichtraumprofils an Straßen und Wegen und Prüfung bzgl. der Standsicherheit der Bäume

Wir weisen darauf hin, dass das Lichtraumprofil für Gehwege, Radwege und Fahrbahnen von jeglicher Beeinträchtigung freizuhalten ist, dies aktuell auch insbesondere mit Hinblick auf den Winterdienst. Bäume und Sträucher, deren Äste in das Lichtraumprofil hineinragen und dieses beeinträchtigen, sind umgehend zurückzuschneiden. Der Sicherheitsraum über die Fahrbahn muss mindestens 4,50 m, bei Gehwegen 2,25 m betragen, der seitliche Abstand vom befestigten Fahrbahnrand 0,50 m. Bepflanzungen, die in die Sichtfelder der Einmündungen hineinragen, müssen auf eine Höhe von 0,80 m zurückgeschnitten werden. Die Eigentümer, deren Grundstücke an den Verkehrsraum angrenzen, werden gebeten, den Bewuchs dahingehend zu prüfen. Ferner bitten wir um Prüfung der Standsicherheit der Bäume. Gerade morsche bzw. angegriffene Bäume bilden eine große Gefahr für Straßen- und Wegnutzer.

 

Ferienbetreuung 2025 der Gemeinde Seebach

Die Gemeinde Seebach bietet auch für das Jahr 2025 in allen Ferien eine Ferienbetreuung mit verlässlichen Betreuungszeiten an. Die Betreuung findet an den Ferientagen von 07.00 Uhr bis 13.45 Uhr statt. Die Kinder erwartet auch in diesem Jahr wieder ein abwechslungsreiches Programm. Der aktuelle Flyer mit der Programmübersicht für das Jahr 2025 sowie die Anmeldeformulare liegen ab sofort im Betreuungsraum in der Grundschule Seebach oder im Rathaus Seebach aus und stehen auf der Gemeindehomepage www.seebach.de unter der Rubrik „Leben & Wohnen“ – „Kinder, Bildung & Familie“ – „Ferienbetreuung“ zum Herunterladen zur Verfügung. 

 

Abrechnung der Kurtaxe- und Fremdenverkehrsabgabe

Wir bitten alle Vermieter von Gästezimmern und Ferienwohnungen ihre bisher noch nicht abgegebenen Meldescheine aus dem Jahr 2024 bei uns abzugeben, damit die Kurataxeabrechnung für das 2. Halbjahr 2024 zeitnah durchgeführt werden kann.

 

Müllabfuhr:

Montag, 20. Januar 2025 – graue Tonne
Montag, 20. Januar 2025 – gelber Sack
Montag, 20. Januar 2025 – Sackmüllabfuhr im Außenbereich
Dienstag, 21. Januar 2025 – grüne Tonne

 

Bitte beachten Sie auch die gemeinsamen Bekanntmachungen sowie die Bekanntmachungen des Landratsamtes. Des Weiteren verweisen wir auf unsere Bekanntmachungen auf der Homepage www.seebach.de.

 

Seebach, den 17. Januar 2025

 

Reinhard Schmälzle,
Bürgermeister

  

V E R E I N S B E K A N N T M A C H U N G E N

 

Musikverein Seebach 1907 e.V.:

Der Musikverein Seebach 1907 e.V. lädt seine Mitglieder zu seiner ordentlichen Mitgliederversammlung 2025 am Samstag, 18.01.2025 um 19.00 Uhr in die "Grindehütte", Hornisgrinde 12, 77889 Seebach ein. Die Tagesordnung ist auf der Homepage des Musikvereins unter www.mv-seebach.de abrufbar.

 

Seebacher Landfrauen:

Am 28.1. fahren wir zum Frühstück nach Achern ins Hotel "mighty twice" zu Silke. Treffpunkt für Fahrgemeinschaften um 8.30 Uhr am Parkplatz der Mummelseehalle. Wir bitten um Anmeldung unter Telefon 8148 (Felizitas, auch AB) oder per WhatsApp. 

 

V E R A N S T A L T U N G E N

Sonntag, 19. Januar 25
10.30 – 13 Uhr Überleben im Winter. Info: Nationalparkzentrum, Tel. 07449 92998444

Bekanntmachungen vom 10.01.2025

Ferienbetreuung 2025 der Gemeinde Seebach

Die Gemeinde Seebach bietet auch für das Jahr 2025 in allen Ferien eine Ferienbetreuung mit verlässlichen Betreuungszeiten an. Die Betreuung findet an den Ferientagen von 07.00 Uhr bis 13.45 Uhr statt. Die Kinder erwartet auch in diesem Jahr wieder ein abwechslungsreiches Programm. Der aktuelle Flyer mit der Programmübersicht für das Jahr 2025 sowie die Anmeldeformulare liegen ab sofort im Betreuungsraum in der Grundschule Seebach oder im Rathaus Seebach aus und stehen auf der Gemeindehomepage www.seebach.de unter der Rubrik „Leben & Wohnen“ – „Kinder, Bildung & Familie“ – „Ferienbetreuung“ zum Herunterladen zur Verfügung. 

 

Abrechnung der Kurtaxe- und Fremdenverkehrsabgabe

Wir bitten alle Vermieter von Gästezimmern und Ferienwohnungen ihre bisher noch nicht abgegebenen Meldescheine aus dem Jahr 2024 bei uns abzugeben, damit die Kurataxeabrechnung für das 2. Halbjahr 2024 zeitnah durchgeführt werden kann.

 

Müllabfuhr:

-

 

Bitte beachten Sie auch die gemeinsamen Bekanntmachungen sowie die Bekanntmachungen des Landratsamtes. Des Weiteren verweisen wir auf unsere Bekanntmachungen auf der Homepage www.seebach.de.

 

Seebach, den 10. Januar 2025

 

Reinhard Schmälzle,
Bürgermeister

  

V E R E I N S B E K A N N T M A C H U N G E N

 

Musikverein Seebach 1907 e.V.:

Der Musikverein Seebach 1907 e.V. lädt seine Mitglieder zu seiner ordentlichen Mitgliederversammlung 2025 am Samstag, 18.01.2025 um 19.00 Uhr in die "Grindehütte", Hornisgrinde 12, 77889 Seebach ein. Die Tagesordnung ist auf der Homepage des Musikvereins unter www.mv-seebach.de abrufbar.

 

Seebacher Landfrauen:

Am Freitag, den 17. Januar 2025 kochen wir mit Monika und Andreas Blessing um 19.00 Uhr in der Schulküche. Diesmal geht es um "Erlebnis Madagaskar-Kochen und Kultur". Bitte um Anmeldung bis Montag, 13.1. bei Monika Blessing, Telefon 60231 (auch AB) oder per Whatsapp. Am 28.1. fahren wir zum Frühstück nach Achern ins Hotel "mighty twice" zu Silke. Treffpunkt für Fahrgemeinschaften um 8.30 Uhr am Parkplatz der Mummelseehalle. Wir bitten um Anmeldung unter Telefon 8148 (Felizitas, auch AB) oder per Whatsapp. 

  

V E R A N S T A L T U N G E N

Samstag, 11. Januar 25
14 – 17 Uhr Spuren im Schnee. Info: Nationalparkzentrum, Tel. 07449 92998444

Sonntag, 12. Januar 25
10.30 – 13 Uhr Überleben im Winter. Info: Nationalparkzentrum, Tel. 07449 92998444

  

Bekanntmachungen vom 20.12.2024

B E K A N N T M A C H U N G E N

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung und der Tourist-Info über Weihnachten und Silvester

Die Gemeindeverwaltung und die Tourist-Info sind zwischen Weihnachten und Silvester zu den bekannten Öffnungszeiten für Sie erreichbar. Wir wünschen Ihnen schöne Weihnachtsfeiertage und einen guten Start in ein gesundes, glückliches Jahr 2025.

 

Müllabfuhr:

Samstag, 21. Dezember 2024 – graue Tonne

Samstag, 21. Dezember 2024 – gelbe Tonne

Dienstag, 31. Dezember 2024 – grüne Tonne

Dienstag, 07. Januar 2025 – graue Tonne

Dienstag, 07. Januar 2025 – gelber Sack

Dienstag, 07. Januar 2025 – Sackmüllabfuhr im Außenbereich

 

Bitte beachten Sie auch die gemeinsamen Bekanntmachungen sowie die Bekanntmachungen des Landratsamtes. Des Weiteren verweisen wir auf unsere Bekanntmachungen auf der Homepage www.seebach.de.

 

Seebach, den 20. Dezember 2024

   

Reinhard Schmälzle,

Bürgermeister

 

V E R A N S T A L T U N G E N

Dienstag, 24. Dezember 24

16.30 Uhr Weihnachtslieder mit der Musikkapelle Seebach vor der Kirche

 

Freitag. 27. Dezember 24

8 Uhr Kinderskikurse mit dem Skiclub Seebach. Info: www.skiclub-seebach.de

 

Samstag, 28. Dezember 24

15 Uhr Besichtigung des Erzstollen Silbergründle. Anmeldung: 07842 948320

 

Sonntag, 29. Dezember 24

10 – 11.30 Uhr Mühlenbesichtigung in der Vollmer’s Mühle, Hilsenhof 1

18 Uhr Brauchtumsprogramm mit Vesper und Lichtgang in Vollmer’s Mühle. Anmeldung: 07842 9483620

 

Montag, 30. Dezember 24

17 Uhr Nachtwanderung mit Wintergrillen am Fischerhof. Anmeldung: 07842 948320

 

Dienstag, 31. Dezember 24

12 Uhr Traditionelles Böllerschießen mit den Böllerfreunden Achertal

16 Uhr Neujahrsspielen des Musikverein Seebach vor jedem Haus

 

Donnerstag, 02. Januar 25

9.30 – 13.45 Uhr Kinderspaß: Spardose. Anmeldung: 07842 948320

 

Freitag. 03. Januar 25

9.30 – 13.45 Uhr Kinderspaß: Wellnesstag. Anmeldung: 07842 948320

Bekanntmachungen vom 13.12.2024

B E K A N N T M A C H U N G E N

 

Öffentliche Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 18. Dezember

Am Mittwoch, 18. Dezember 2024 findet um 19.00 Uhr eine öffentliche Gemeinderatssitzung im Bürgersaal, Ruhesteinstraße 21, 77889 Seebach statt. Alle Interessierten sind hierzu herzlich eingeladen. Auf der Tagesordnung stehen folgende Punkte:

  1. Einwohnerfragezeit
  2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung
  3. Eigenbetrieb Breitband – Beratung und Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2025 und der mittelfristigen Planung
  4. Eigenbetrieb Wasserversorgung – Beratung und Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2025 und der mittelfristigen Planung
  5. Haushaltsplan 2025 mit mittelfristiger Finanzplanung – Einbringung der Planentwürfe
  6. Ferienbetreuung 2025 – Anpassung der Gebühren
  7. Verkehrsmessung im Bereich der L87 - Information über das Fahrzeugaufkommen
  8. Bekanntgaben

Einladung zur Seniorenweihnachtsfeier am Sonntag, 15. Dezember 2024

Die Gemeinde Seebach, die katholische Kirchengemeinde Herz Jesu Seebach und die örtlichen Vereine laden am Sonntag, den 15.12.2024 um 14.00 Uhr zur traditionellen Adventsfeier  für Seniorinnen und Senioren ein. Das Programm kann den Bekanntmachungen im Achertäler vom 06.12.2024 entnommen werden. Über Ihre Teilnahme würden sich alle an der Feier beteiligten Vereine und Personen sehr freuen.

 

Neufassung der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Seebach

Der Gemeinderat der Gemeinde Seebach hat in seiner öffentlichen Gemeinderatsitzung am 05.12.2024 die Neufassung der Feuerwehrsatzung beschlossen. Die Satzung wurde durch Veröffentlichung auf der Gemeindehomepage am 09.12.2024 ortsüblich öffentlich bekannt gemacht und tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

 

Änderung der Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung)

Der Gemeinderat der Gemeinde Seebach hat in seiner öffentlichen Gemeinderatsitzung am 05.12.2024 die Änderung der Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung). Die Satzung wurde durch Veröffentlichung auf der Gemeindehomepage am 09.12.2024 ortsüblich öffentlich bekannt gemacht und tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

 

Änderung der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Seebach

Der Gemeinderat der Gemeinde Seebach hat in seiner öffentlichen Gemeinderatsitzung am 05.12.2024 die Änderung der Wasserversorgungssatzung beschlossen. Die Satzung wurde durch Veröffentlichung auf der Gemeindehomepage am 09.12.2024 ortsüblich öffentlich bekannt gemacht und tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

 

Neuerlass der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Seebach

Der Gemeinderat der Gemeinde Seebach hat in seiner öffentlichen Gemeinderatsitzung am 05.12.2024 den Neuerlass der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer (Hebesatzsatzung) beschlossen. Die Satzung wurde durch Veröffentlichung auf der Gemeindehomepage am 09.12.2024 ortsüblich öffentlich bekannt gemacht und tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

   

Müllabfuhr:

-

 

Bitte beachten Sie auch die gemeinsamen Bekanntmachungen sowie die Bekanntmachungen des Landratsamtes. Des Weiteren verweisen wir auf unsere Bekanntmachungen auf der Homepage www.seebach.de.

  

Seebach, den 13. Dezember 2024

    

Reinhard Schmälzle,

Bürgermeister

   

V E R E I N S B E K A N N T M A C H U N G E N

 

Seebacher Landfrauen

Am Samstag, den 14. Dezember um 18.30 Uhr gedenken die Seebacher Landfrauen in einem Gottesdienst ihrer Verstorbenen. Dazu wird herzlich eingeladen.

 

Die Öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Seebach erfolgen gemäß der Bekanntmachungssatzung vom 05.10.2020 auf dieser Homepage.