Aktuelles aus dem Rathaus
Bekanntmachungen vom 07.02.2025
Öffentliche Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 13. Februar 2025
Am Donnerstag, 13. Februar 2025 findet um 18.30 Uhr eine öffentliche Gemeinderatssitzung im Bürgersaal, Ruhesteinstraße 21, 77889 Seebach statt. Alle Interessierten sind hierzu herzlich eingeladen. Auf der Tagesordnung stehen folgende Punkte:
- Einwohnerfragezeit
- Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung
- Bauantrag auf Rückbau des Dachstuhls und Neuaufbau des Dachgeschosses auf Flst Nr. 14, Legelsaustraße 17
- Bauantrag auf Anbau an das bestehende Kioskgebäude im Kurpark auf Flst.Nr. 212/8, Grimmerswaldstr.9
- Annahme von Spenden
- Auftragsvergabe zur Einrichtung von Vorsorge-Chlor-Impfstellen im Fall von Trinkwasserverunreinigungen für die Hochbehälter Grimmerswald und Schwarzenkopf
- Bekanntgaben
Wahlbekanntmachung zur Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
Am Sonntag, 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. Die Gemeinde Seebach bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum wird im Pfarrheim, Ruhesteinstraße 27, 77889 Seebach eingerichtet. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 08.01.2025 bis 02.02.2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.30 Uhr im Rathaus Seebach, Bürgersaal, Ruhesteinstraße 21, 77889 zusammen. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Auf die öffentliche Wahlbekanntmachung auf der Homepage www.seebach.de wird verwiesen.
Briefwahlunterlagen beantragen
Ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann bis spätestens Freitag, 21. Februar 2025 um 15 Uhr mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Beantragung ist bis Donnerstag, 20. Februar 2025 um 12 Uhr auch online über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder über den Link auf unserer Homepage www.seebach.de möglich. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, Sonntag, 23. Februar 2025 um 15 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, Samstag, 22. Februar 2025 um 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Bitte beachten Sie bei der Rücksendung die Postzustellungszeiten. Der Einwurf der Briefwahlunterlagen im Briefkasten des Rathauses ist bis am Wahltag, 23. Februar 2025 um 18.00 Uhr, möglich.
Öffnungszeiten und Erreichbarkeit des Wahlamtes am Wahlwochenende
Das Wahlamt ist am Freitag, 21. Februar 2025 von 8 – 12 und von 13 – 15 Uhr geöffnet. Am Samstag, 22. Februar 2025 ist das Wahlamt von 10 – 12 Uhr geöffnet. Am Wahltag, Sonntag, 23. Februar 2025 besteht ganztags eine telefonische Erreichbarkeit unter 07842/9483-30.
Holzfällarbeiten der Waldgenossenschaft Grimmerswald im Bereich MarkteichstraßeNr. 10 und Schönbüchstraße 23, Haus Peduzzi im Zeitraum vom 10. Februar bis 14. Februar 2025 – Vollsperrung
Im Zeitraum vom 10. Februar bis 14. Februar 2025 wird die Waldgenossenschaft Grimmerswald im Bereich zwischen Markteichstraße Nr. 10 und Schönbüchstraße 23, Haus Peduzzi, Holzfällarbeiten durchführen. Für die Durchführung der Arbeiten ist eine Vollsperrung des Streckenabschnittes notwendig. Alle Anwesen sind entweder von Seebach oder über Sasbachwalden zu erreichen. Die betroffenen Anwohner werden direkt von der Waldgenossenschaft Grimmerswald informiert.
Informationsveranstaltung zur Schlachtsituation im Oberen Achertal am Montag, 10. Februar 2025 um 19 Uhr im Rathaus Seebach, Bürgersaal
Die Metzgerei Zink in Ottenhöfen wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 den Schlachtbetrieb einstellen. Die Gemeinden Ottenhöfen im Schwarzwald und Seebach sind bemüht, die Landwirte im Rahmen der Möglichkeiten bei einer zukunftsfähigen Lösungsfindung für die Schlachtsituation der landwirtschaftlichen Betriebe im Achertal zu unterstützen. Für Landwirte mit Viehhaltung und alle Interessierten wird deshalb am Montag, den 10. Februar 2025, um 19.00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses Seebach eine gemeinsame Informationsveranstaltung der Gemeinden Seebach und Ottenhöfen hierzu stattfinden. Der Geschäftsführer des Schlachthofes Bühl, Herr Andreas Pistel, wird im Rahmen dieser Veranstaltung über die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer eventuell künftigen Zusammenarbeit mit dem Schlachthof Bühl informieren. Des Weiteren werden auch Metzgermeister Herr Mirko Haunß und Fleischbeschauer Herr Dr. Marcellus Bürkle an der Informations-veranstaltung teilnehmen. Zur besseren Organisation bitten wir um vorherige Anmeldung bei Frau Brandstetter (07842/9483-30 oder per Mail an brandstetter(@)seebach.de)
Mittwochscafé am Mittwoch, 12. Februar 2025 mit Fotovortrag „Historisches Seebach"
Am Mittwoch, den 12. Februar 2025, findet um 15.00 Uhr im Pfarrheim in Seebach das Mittwochscafé statt. Barbara Schuh, geb. Sackmann wird den zweiten Teil des Fotovortrages zum Thema „Historisches Seebach“ zeigen. Der Vortrag beinhaltet Fotos von Personen und Ortsteilen aus früheren Zeiten. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.
Freie Restplätze in der Ferienbetreuung für die Fasnachtsferien
Für die Fasnachtsferien stehen in unserer Ferienbetreuung noch Plätze zur Verfügung. Alle weiteren Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter https://www.seebach.de/leben-wohnen/kinder-bildung-familie/ferienbetreuung oder in der Grundschule Seebach.
Müllabfuhr:
Dienstag, 11. Februar 2025 – grüne Tonne
Bitte beachten Sie auch die gemeinsamen Bekanntmachungen sowie die Bekanntmachungen des Landratsamtes. Des Weiteren verweisen wir auf unsere Bekanntmachungen auf der Homepage www.seebach.de.
Seebach, den 07. Februar 2025
Reinhard Schmälzle,
Bürgermeister
V E R A N S T A L T U N G E N
Sonntag, 09. Februar 25
10.30 Uhr Überleben im Winter. Familien mit Kindern ab 8 Jahren. Nationalpark, Tel. 07449 92998444
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
Tag der Bereitstellung: 24.01.2025
Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbands Kappelrodeck
Der gemeinsame Ausschuss des Gemeindeverwaltungsverbandes Kappelrodeck (GVV) mit den Gemeinden Ottenhöfen im Schwarzwald und Seebach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.11.2024 beschlossen, den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß 8 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Tag der Bereitstellung: 24.01.2025
Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes vom 17.10.2024, mit Begründung vom 17.10.2024 und einschließlich des Umweltberichtes vom 17.10.2024 sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27.01.2025 bis einschließlich 28.02.2025 unter www.kappelrodeck.de/de/rathaus-gemeinderat/oeffentliche-bekanntmachungen veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die o. a. Unterlagen in diesem Zeitraum bei der Gemeinde Kappelrodeck, Hauptstraße 65, 77876 Kappelrodeck sowie in den zwei anderen Mitgliedskommunen des Gemeindeverwaltungsverbandes
Kappelrodeck (GVV), Ottenhöfen im Schwarzwald und Seebach, in den Räumen der jeweiligen Gemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht während der üblichen Dienststunden aus, öffentlich aus.
Innerhalb der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Kappelrodeck (heizmann@kappelrodeck.de) abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermitteltwerden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Gemeinsame Bekanntmachungen
Die Gemeinsamen Bekanntmachungen der Gemeinden Kappelrodeck, Ottenhöfen, Sasbachwalden und Seebach können Sie hier als PDF herunterladen.
Archiv
Nachfolgend können Sie die Bekanntmachungen der vergangenen Wochen einsehen.
Die Öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Seebach erfolgen gemäß der Bekanntmachungssatzung vom 05.10.2020 auf dieser Homepage.