Der Luftkurort Seebach liegt in einer einmaligen Schwarzwaldlandschaft, deren Charakter von den bewaldeten Bergen und den landwirtschaftlich genutzten Talflächen bestimmt wird.
Wahlen & Abstimmungen
Landtagswahl am 14. März 2021
Am Sonntag, den 14. März 2021 findet die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg statt. Informationen zur Landtagswahl erhalten sie rechtzeitig auf dieser Seite.
Hinweise zur Landtagswahl
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 21. Februar 2021 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der/die Wahlberechtigte wählen kann.
Jede/r Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessenWählerverzeichnis er/sie eingetragen ist. Dies gilt nicht, wenn er/sie einen Wahlschein hat. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen und die Wahlbenachrichtigung abzugeben. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.
Jede/r Wähler/in erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler/Jede Wählerin hat eine Stimme. Er/Sie gibt seine/ihre Stimme in der Weise ab, dass er/sie auf dem Stimmzettel in einen der hinter den Wahlvorschlägen befindlichen Kreise ein Kreuz einsetzt oder durch eine andere Art der Kennzeichnung des Stimmzettels eindeutig zu erkennen gibt, für welchen Wahlvorschlag er/sie sich entscheiden will.
Auf die Anschläge an der Rathaustafel und die Bekanntmachungen auf der Homeapge wird verwiesen.
Briefwahlunterlagen/Internetwahlscheinantrag
Briefwahlunterlagen können bis Freitag, den 12. März 2021, bei der Gemeindeverwaltung Seebach, Ruhesteinstraße 21, Zimmer Nr. 03, Frau Brandstetter, beantragt werden. In dringenden Fällen auch noch bis Sonntag, den 14. März 2021. E-Mail schreiben
Eine Beantragung ist auch möglich mit diesem Link zum Internetwahlscheinantrag. Wahlscheinanträge per Internet sind jedoch nur möglich bis Donnerstag, den 11. März 2021, um 12:00 Uhr. Danach ist die Möglichkeit des Wahlscheinantrags über das Internet "geschlossen".
Das Wahlamt der Gemeinde Seebach ist zu den üblichen Öffnungszeiten zu erreichen.
07842 948330
E-Mail schreiben
Übersicht der vergangenen Wahlen
In den angeführten Darstellungen können Sie die Ergebnisse der jeweiligen Wahlen aus den vergangenen Jahren entnehmen.