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Herzlich Willkommen in der Gigabitkommune Seebach
Verschneites Hochmoor auf der Hornisgrinde
Winterlicher Blick auf den Kurpark
Skilift Seibelseckle
Verschneite Bäume
Breitband

Lebenslagen

Leistungen bei stationärer Pflege

 

Die Pflegekasse beteiligt sich an den Pflegekosten in Form von Pauschalbeträgen. Zu den Pflegekosten gehören auch

  • die Betreuungskosten und
  • die Kosten für Leistungen der medizinischen Behandlung im Rahmen der Pflege.

Sie erhalten als Pauschalbeträge je Kalendermonat:

  • für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2: EUR 770,00
  • für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3: EUR 1.262
  • für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4: EUR 1.775
  • für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5: EUR 2.005

Wählen Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 ein Pflegeheim, erhalten sie von der Pflegekasse einen monatlichen Zuschuss in Höhe von EUR 125,00.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten je nach Dauer der Inanspruchnahme von Leistungen einen Leistungszuschlag des zu zahlenden Eigenanteils an pflegebedingten Aufwendungen.

Diese Zuschläge sind abhängig von der Dauer der Leistungsinanspruchnahme:

  • bis einschließlich zwölf Monaten: 15 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils
  • zwölf bis 24 Monate: 30 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils
  • 24 bis 36 Monate: 50 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils
  • Mehr als 36 Monate: 75 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils
 

Vertiefende Informationen

 

keine

 

Rechtsgrundlage

 

Elftes Buch Sozialgesetzbuch:

  • § 43 Soziale Pflegeversicherung
 

Freigabevermerk

 

27.11.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg