Der Luftkurort Seebach liegt in einer einmaligen Schwarzwaldlandschaft, deren Charakter von den bewaldeten Bergen und den landwirtschaftlich genutzten Talflächen bestimmt wird.
Dienstleistungen
Auf Kartellrechtsverstöße hinweisen
Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und leitet unter Umständen ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Einleitung eines Verfahrens.
Hinweis: Wenn Sie über Insiderinformationen oder streng vertrauliche Dokumente verfügen, die zur Aufdeckung von
- Kartellen oder
- Machtmissbräuchen
führen könnten, können Sie dafür das anonyme Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamts nutzen (Anonyme Hinweise Entgegennahme).
Voraussetzungen
Keine
Verfahrensablauf
- Übermitteln Sie dem Bundeskartellamt Ihren Hinweis zu möglichen Verstößen gegen das Kartellrecht. Dabei haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Online-Formular,
- Brief (per Post),
- Telefon oder
- Ihre Eingabe oder Beschwerde wird an die zuständige Stelle im Bundeskartellamt weitergeleitet.
- Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und meldet sich bei Rückfragen bei Ihnen.
- Das Bundeskartellamt leitet dann von sich aus ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.
Fristen
Keine
Unterlagen
Keine
Kosten
Keine
Bearbeitungsdauer
in der Regel innerhalb von 2 bis 8 Wochen
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
das Bundeskartellamt
Vertiefende Informationen
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
Stand: 18.08.2020
Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)