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Waldgenossenschaften
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Auf der Gemarkung Seebach gibt es bis heute zwei Waldgenossenschaften: die Waldgenossenschaft Grimmerswald mit 135 ha und die Seebacher Waldgenossenschaft mit 248 ha Fläche. Die Rechtsnatur dieser beiden Waldgenossenschaften ist bis heute nicht vollständig geklärt. Sie unterstehen der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Ortenaukreis in Offenburg und müssen jedes Jahr ihre Jahresrechnung zur Genehmigung dorthin bringen, anderseits sind sie selbständige Rechtspersönlichkeiten, die das Land Baden-Württemberg in den sechziger Jahren nochmals anerkannt hat.

Hinweis: 
Die beiden Waldgenossenschaften Seebach und Grimmerswald sind keine Einrichtungen der Gemeinde Seebach. Sie sind eigenständige juristische Personen.

                                                    Baumstamm
                                                    Wald

Waldgenossenschaft Grimmerswald

Die Grimmerswälder Waldgenossenschaft geht auf einen uralten Marktverband, der sogenannten Sasbacher Mark, mit einer festgefügten Rechtsverordnung zurück. Die Nutzbürger der Mark verstanden sich als „ungeteilte Gemeinschaft“, in der jeder auf Wahrung des Nutzungsrechtes an „Wald, Wasser, Wonne und Waid“ klagen konnte. Immer mussten die Markgenossen ihre Eigentumsrechte auch gerichtlich gegenüber dem Niederadel verteidigen (siehe Ausführungen zur Geschichte von Grimmerswald).

Die gerechte Ausübung der Nutzungsrechte seitens der Bürger auf der riesigen Fläche der ungeteilten Markgenossenschaft der Sasbacher Mark war schwierig. So hatten alle Berichtigte Bürger grundsätzlich das Recht im gesamten Gebiet der riesigen Sasbacher Mark ihr Landnutzungsrecht auszuüben. Zur Sasbacher Mark gehörten damals die Orte Großweier, Sasbach, Sasbachried, Obersasbach, Sasbachwalden, Achern, Fautenbach, Gamshurst, Unzhurst und Grimmerswald.

Wie bereits berichtet, wurden in den Jahren 1772 und 1778 erste Aufteilungsversuche unternommen. Immer wieder gab es im letzten Moment Einwände von einzelnen Rotten- bzw. Gemeindenvertretern, die an der Gerechtigkeit der Aufteilung zweifelten. Nach langem hin und her gelang die grundsätzliche Einigung zwischen den beteiligten Orten schließlich im Jahre 1791. Die Einigung ausgehandelt hatten die mit den Teilungsverhandlungen beauftragten Vertreter des Markgrafen von Baden, des Bischofs von Sraßburg und der kaiserlichen Regierung. Der Teilungsvertrag konnte jedoch infolge der übergreifenden kriegerischen Auseinandersetzungen der französischen Revolution nicht umgesetzt werden. Nachdem der Markgraf von Baden in den Jahren 1803 und 1805 (Friede von Pressburg) alleiniger Territorialherr am Oberrhein wurde, begann eine erneute Initiative zur Aufteilung der Sasbacher Mark. So wurde im Jahre 1806 durch den vom Markgraf beauftragten badischen Landvogt Baron von Lassolaye ein neuer Teilungsvertrag ausgearbeitet, welcher nach Unterzeichnung am 19. August 1806 in Kraft trat. Dabei erhielten die 31 Bürger des Zinkens (Ortsteiles) Grimmerswald ihre gemeinschaftlich nutzbaren eigenen Grundstücke. Diese waren vornehmlich mit Wald bestockt.

In alten Aufzeichnungen wird immer wieder vom Dorf und Gemeindewald Grimmerswald berichtet. In den achtziger Jahren des 19. Jahrhunderts forderten die damalige „Kommunalaufsicht“ des Bezirksamtes Achern die kommunalpolitisch Verantwortlichen der Gemeinde Seebach immer wieder auf, die beiden separat verfassten Waldrechnungen und die zugeordneten Liegenschaften doch endlich in den Gemeindeverband ein zu gliedern. Obwohl damals alle Vertreter der beiden Genossenschaften Grimmerswald und Seebach gleichzeitig auch die gewählten Gemeinderäte waren, wiedersetzten sie sich diesen immer wieder wiederholten Forderungen beharrlich. Lange Zeit, bis ca. 1864 wurden die Beschlüsse für die beiden Waldgenossenschaften innerhalb der einberufenen Gemeinderatssitzungen gefasst. Durch die ständigen Aufforderungen des Bezirksamtes sah man sich schließlich veranlasst, wenigstens von der Gemeinde getrennte Ratsprotokollbücher zu führen. So ist es nicht verwunderlich, dass bis 1980 die Verwaltung der Waldgenossenschaften Grimmerswald und Seebach eng mit der politischen Gemeinde Seebach verzahnt war. Aus Rechtsgründen mussten ab diesem Zeitpunkt eigenständige Satzungen aufgestellt werden. 

Heute umfasst das Gebiet der Waldgenossenschaft Grimmerswald eine Fläche von 147 ha. Jeder im Ortsteil Grimmerswald mit Hauptwohnsitz wohnhafte Einwohner kann die Aufnahme auf der Grundlage der in der Satzung festgelegten Kriterien beantragen.

Vorsitzender der Waldgenossenschaft Grimmerswald ist Christian Ruh.

Kontakt

Waldgenossenschaft Grimmerswald
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Herrn Vorsitzender
Christian Ruh
Busterbach 7
77889 Seebach
Mail: christianruh@web.de
 

Waldgenossenschaft Seebach

Die Waldgenossenschaft Seebach wurde zu Beginn des 19. Jahrhunderts gegründet. Dies zum Zeitpunkt als die die Holzberechtigungen mit Wald abgelöst wurden und die Nutzbürger sich zur genossenschaftlichen Bewirtschaftung des zugeteilen Waldgebietes zusammenschlossen.

Ursprung war ein Rechtsstreit zwischen dem Freiherrn Carl von Schauenburg und den Bürgern des Seebachtales und im Lenderswald auf Mitnutzung der herrschaftlichen Wälder und der Anteilsrechte der Rotte Seebach am Lenderswald. Die Rotte Seebach begründete ihr Nutzungsrecht am Lenderswald auf das Herkommen aus "unfürdenklicher Zeit". Mit zwei Vergleichen wurde der Prozess beigelegt. In einem der Vergleiche wurde die Grundlage zur Bildung der Waldgenossenschaft Seebach gelegt. Dort hieß es: "Es treten ab der Reichsfreiherr von Schauenburg der Gemeinde Seebach als ein ewiges Eigentum einen mit Tannen und Buchen bewachsenen Wald - einen Teil des Lenderwalds ausmachend - und so wie dieser Platz in dem Lagerbuch des Reichsfreiherrn von Schauenburg-Luxemburg nach den Grenzen beschrieben ist." Somit ist die Rotte Seebach in Eigentum von 248 ha Wald im Gebiet Lenderswald gelangt, dem sie die Rechtsform einer Waldgenossenschaft gab.

Die Waldgenossenschaft Seebach ist heute Grundstückseigentümer einer Teilfläche der Hornisgrinde sowie des Mummelsee. Auf ihren Grundstücken befindet sich außerdem der Steinbruch der Fa. Fischer Granit sowie die Talstation des Skilifts Seibelseckle.

Vorsitzender der Waldgenossenschaft Seebach ist Markus Huber.

Kontakt

Waldgenossenschaft Seebach

Körperschaft des öffentlichen Rechts
Herrn Vorsitzender
Markus Huber
Alte Ruhesteinstr. 5
77889 Seebach
Mail: huber.wgs@t-online.de
 

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