Die Grimmerswälder Waldgenossenschaft geht auf einen uralten Marktverband, der sogenannten Sasbacher Mark, mit einer festgefügten Rechtsverordnung zurück. Die Nutzbürger der Mark verstanden sich als „ungeteilte Gemeinschaft“, in der jeder auf Wahrung des Nutzungsrechtes an „Wald, Wasser, Wonne und Waid“ klagen konnte. Immer mussten die Markgenossen ihre Eigentumsrechte auch gerichtlich gegenüber dem Niederadel verteidigen (siehe Ausführungen zur Geschichte von Grimmerswald).
Die gerechte Ausübung der Nutzungsrechte seitens der Bürger auf der riesigen Fläche der ungeteilten Markgenossenschaft der Sasbacher Mark war schwierig. So hatten alle Berichtigte Bürger grundsätzlich das Recht im gesamten Gebiet der riesigen Sasbacher Mark ihr Landnutzungsrecht auszuüben. Zur Sasbacher Mark gehörten damals die Orte Großweier, Sasbach, Sasbachried, Obersasbach, Sasbachwalden, Achern, Fautenbach, Gamshurst, Unzhurst und Grimmerswald.
Wie bereits berichtet, wurden in den Jahren 1772 und 1778 erste Aufteilungsversuche unternommen. Immer wieder gab es im letzten Moment Einwände von einzelnen Rotten- bzw. Gemeindenvertretern, die an der Gerechtigkeit der Aufteilung zweifelten. Nach langem hin und her gelang die grundsätzliche Einigung zwischen den beteiligten Orten schließlich im Jahre 1791. Die Einigung ausgehandelt hatten die mit den Teilungsverhandlungen beauftragten Vertreter des Markgrafen von Baden, des Bischofs von Sraßburg und der kaiserlichen Regierung. Der Teilungsvertrag konnte jedoch infolge der übergreifenden kriegerischen Auseinandersetzungen der französischen Revolution nicht umgesetzt werden. Nachdem der Markgraf von Baden in den Jahren 1803 und 1805 (Friede von Pressburg) alleiniger Territorialherr am Oberrhein wurde, begann eine erneute Initiative zur Aufteilung der Sasbacher Mark. So wurde im Jahre 1806 durch den vom Markgraf beauftragten badischen Landvogt Baron von Lassolaye ein neuer Teilungsvertrag ausgearbeitet, welcher nach Unterzeichnung am 19. August 1806 in Kraft trat. Dabei erhielten die 31 Bürger des Zinkens (Ortsteiles) Grimmerswald ihre gemeinschaftlich nutzbaren eigenen Grundstücke. Diese waren vornehmlich mit Wald bestockt.
In alten Aufzeichnungen wird immer wieder vom Dorf und Gemeindewald Grimmerswald berichtet. In den achtziger Jahren des 19. Jahrhunderts forderten die damalige „Kommunalaufsicht“ des Bezirksamtes Achern die kommunalpolitisch Verantwortlichen der Gemeinde Seebach immer wieder auf, die beiden separat verfassten Waldrechnungen und die zugeordneten Liegenschaften doch endlich in den Gemeindeverband ein zu gliedern. Obwohl damals alle Vertreter der beiden Genossenschaften Grimmerswald und Seebach gleichzeitig auch die gewählten Gemeinderäte waren, wiedersetzten sie sich diesen immer wieder wiederholten Forderungen beharrlich. Lange Zeit, bis ca. 1864 wurden die Beschlüsse für die beiden Waldgenossenschaften innerhalb der einberufenen Gemeinderatssitzungen gefasst. Durch die ständigen Aufforderungen des Bezirksamtes sah man sich schließlich veranlasst, wenigstens von der Gemeinde getrennte Ratsprotokollbücher zu führen. So ist es nicht verwunderlich, dass bis 1980 die Verwaltung der Waldgenossenschaften Grimmerswald und Seebach eng mit der politischen Gemeinde Seebach verzahnt war. Aus Rechtsgründen mussten ab diesem Zeitpunkt eigenständige Satzungen aufgestellt werden.
Heute umfasst das Gebiet der Waldgenossenschaft Grimmerswald eine Fläche von 147 ha. Jeder im Ortsteil Grimmerswald mit Hauptwohnsitz wohnhafte Einwohner kann die Aufnahme auf der Grundlage der in der Satzung festgelegten Kriterien beantragen.
Vorsitzender der Waldgenossenschaft Grimmerswald ist Franz Huber.
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Waldgenossenschaft Grimmerswald
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Franz Huber
Grünwinkel 14
77889 Seebach
Tel. 07842 3574